Häufig gestellte Fragen

Tritt ein Haussterbefall ein ist zunächst ein Arzt zu informieren, damit dieser den Tod feststellen kann. Mit dem Bestatter setzen Sie sich ebenfalls in Verbindung, um vorab zu informieren und möglicherweise einen Termin zu vereinbaren. Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten braucht nur der Bestatter informiert und ein Gesprächstermin vereinbart zu werden. Ist der Todesfall im Pflegeheim eingetreten informiert die Mitarbeiter*innen das Bestattungsinstitut. Um einen Gesprächstermin zu vereinbaren setzt sich der Bestatter mit den Angehörigen in Verbindung.

Welche Personen bestattungspflichtig sind, ist in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. Für das Land Sachsen-Anhalt ist dies in Abschnitt 3, § 14, festgehalten. Hieraus ergibt sich nachstehende Reihenfolge der Bestattungspflichtigen:

  • der Ehepartner
  • der eingetragene Lebenspartner
  • die volljährigen Kinder
  • die Eltern
  • die Großeltern
  • die Geschwister und
  • die Enkelkinder

Bestattungspflicht ist die Pflicht, nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen, dass deren Leichnam einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird.

Pauschal kann hierzu keine Antwort gegeben werden, da die Kosten abhängig sind von der Bestattungsart (Erdbestattung, Urnenbeisetzung, Seebestattung, Motorradbestattung, Friedwald, Baumfrieden oder Oase der Ewigkeit).

Die Kosten gliedern sich in 3 Bereiche auf:

    1. Eigene Kosten
    2. Fremddienstleistungen (z. B. Überführungsdienstleistung, Blumenschmuck, Zeitungsanzeigen, Trauerdruck)
    3. Durchlaufende Posten (z. B. Einäscherung, Sterbeurkunden, Friedhofskosten)

Gern kann ein individuellen Angebot erstellt werden.

Gemäß § 1968 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) muss der Erbe die Bestattung bezahlen. Sofern die verstorbene Person über ausreichende finanzielle Mittel verfügte, kann die Bestattung auch über das Konto des/r Verstorbenen beglichen werden.

Damit eine Bestattung durchgeführt werden kann ist das Standesamt am Sterbeort gemeldet werden. Die Ausstellung von Sterbeurkunden erfolgt durch das zustände Standesamt. Je nach Familienstand variieren die erforderlichen Dokumente:

  • Personalausweis oder die Meldebescheinigung,
  • das Familienstammbuch mit der Geburtsurkunde (bei Ledigen) der Eheurkunde (bei vorhandenem Ehegatten) und
  • die Sterbeurkunde des zuerst verstorbenen Ehegatten (bei Witwer/n),
  • bei geschiedenen Personen die Scheidungsurkunde oder einen Auszug aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk.

Eine Feuerbestattung kann zu Lebzeiten mittels einer Bestattungsvorsorge geregelt werden. Ist diese nicht vorhanden sind die Angehörigen mittels Vollmacht berechtigt, diese zu veranlassen.

Die Verträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod hinaus.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung für den Fall, dass der eigene Wille nicht mehr wirksam erklärt werden kann. Man sollte sie natürlich zu einem Zeitpunkt abschließen, zu dem der eigene Wille geäußert werden kann.

Die Gültigkeit einer Bestattungsvorsorge ist zunächst einmal unabhängig vom Wohnort. Gerade in der heutigen globalisierten Zeit, kann ein Bestatter durchaus auch eine Beisetzung beispielsweise in Frankfurt organisieren, ohne dass zusätzliche Kosten auf die Hinterbliebenen zukommen. Der hiesige Bestatter wird die Organisation dann gemeinsam mit einem Verbandskollegen vor Ort durchführen. In wie weit dies allerdings bei einem Umzug ins Ausland noch praktikabel ist, sollte mit dem Bestatter abgesprochen werden.

Rein rechtlich ist dies nicht notwendig. Allerdings beinhalten Bestattungsverträge meistens die Bestattungsart (Sarg- oder Urnenbestattung), den Bestattungsort (Friedhof), einige Rahmenbedingungen und ggfs. die Finanzierung.? Einzelheiten wie die Art des Blumenschmuckes, die Personenanzahl beim Kaffeetrinken, der Inhalt der Trauerkarten werden zumeist nicht vorher festgelegt.

Unter Schonvermögen versteht man das Vermögen, welches zweckgebunden für eine dereinstige Beisetzung vorgesehen ist. Dies kann z. B. durch eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto abgesichert sein. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt die Höhe des Schonvermögens 10.000 € pro Person.

Durch eine Bestattungsvorsorge können sie bereits zu Lebzeiten festlegen, wie Ihre Bestattung ablaufen soll. Es gibt ebenso die Möglichkeit die Bestattung finanziell abzusichern.

Die Beerdigung sollte den Wünschen und Vorstellungen der Angehörigen entsprechen. Selbstverständlich sollte hierbei auch darauf geachtet werden, was der verstorbenen Person gefallen hätte.

Bei der Trauerfeier ist nahezu alles möglich, es werden kaum Grenzen gesetzt. Schließlich soll man den Verstorbenen ehrenvoll und möglichst persönlich verabschieden.

Von dem klassischen Abschied mit Blumen und Rede bis hin zur Dekoration mit persönlichen Gegenständen ist fast alles realisierbar. Es gibt hierbei kein Richtig oder Falsch.

Als Dienstleistung und zu Ihrer Entlastung wird dieser Service angeboten. Sie bestimmen, welches Anzeigenformat verwendet werden soll und wie der Text aussieht, ebenso verhält es sich beim Blumenschmuck nebst zugehörigen Schleifenbändern.

Bei Unsicherheiten berate ich gern.

Es gibt auf jedem Friedhof die klassischen Grabarten für die Erd- u. Feuerbestattung. Dies sind die Erdreihen/Erdwahl-Urnenreihen/Urnenwahlgräber.
Das Reihengrab ist nur für die Beisetzung von einer Person gedacht und, wenn die Ruhefrist abgelaufen ist, kann man diese auch nicht verlängern, das heißt das Grab muss abgeräumt werden.
Die Wahlgräber (Familiengräber) können mit mehreren Personen belegt werden. Wenn die Ruhefrist abgelaufen ist, können diese Gräber auch verlängert werden.
Auf vielen Friedhöfen gibt es auch anonyme Grabstellen, das heißt, dass bei der Beisetzung keine Angehörigen anwesend sind. Über den Termin der Beisetzung werden weder der Bestatter noch die Angehörigen informiert. Die genaue Beisetzungsstelle bleibt ebenso unklar.

Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes und ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich, da sie von jeder Gemeinde in der Friedhofssatzung selbst bestimmt werden kann. Für die Stadt Halle (Saale) gelten hierbei Ruhefristen von mindestens 20 Jahren; abhängig von der gewählten Grabart.

§10 des Landesbestattungsgesetzes für Sachsen-Anhalt regelt, dass eine Überführung in eine Leichenhalle spätestens 36 Stunden nach Ausstellen der ärztlichen Todesbescheinigung zu erfolgen hat.

Ich empfehle, dass der verstorbenen Person eigene Kleidung angezogen wird. Dies ist unabhängig davon, ob eine Sargbestattung oder Urnenbeisetzung gewünscht ist.

Welche Kleidung hat die liebe entschlafene Person gern getragen? Selbst wenn diese durch verschiedene Umstände zu groß sein sollte kann sie angezogen werden.

Sprechen Sie mich bitte an, wenn diese Aufgabe für Sie übernommen werden soll.

Ich bin für Sie an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar.